DGUV Vorschrift 3

von Jörg Deckert am 28. October 2020

Wir führen auf Wunsch für jedes bei uns erworbene Gerät eine Elektro-Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durch.

Auch für neu erworbene Elektrogeräte wird zum Schutz vor Unfällen durch Strom eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 noch vor der erstem Inbetriebnahme dringend empfohlen. Diese Prüfung darf nur eine Elektrofachkraft durchführen (oder eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten).

Da wir über solche ausgebildete Fachkräfte und die erforderliche Meßtechnik verfügen, können wir auf Wunsch für jedes von uns gelieferte ortsveränderliche Elektrogerät eine Erstprüfung vornehmen. Bei bestandener Prüfung erhalten die Geräte von uns eine Prüfplakette, darüber hinaus stellen wir ein ausführliches Prüfprotokoll in Papierform sowie als signiertes PDF zur Verfügung.

Damit können wir Ihnen den Prüfaufwand für neu angeschaffte Geräte wesentlich erleichtern. Gerade unsere größeren Kunden beauftragen i.d.R. externe Dienstleister mit den notwendigen Wiederholungsprüfungen. Diese sind dann nur in größeren Zeitabständen für die Prüfung vor Ort. Wird dazwischen ein neues Elektrogerät angeschafft, müßte für die Erstprüfung ein separater Termin vereinbart werden. Dies ist nach der durch uns durchgeführten Prüfung nicht mehr erforderlich.